News | Veröffentlicht am 19.11.2020
REHAVISTA Themenwoche Recht
Auf unserer Facebook-Seite erhielten Sie vom 17. - 20.11. in kompakter, gut verständlicher Form "Wissen To Go". Im Fokus standen "Rechtliche Rahmenbedingungen rund um die Hilfsmittelversorgung".
Was auf Facebook geschah...
Unter anderem erklärte unser Geschäftsführer Jürgen Kohl in der Themenreihe anschaulich was sich hinter dem Begriff BeratungspflichtREHAVISTA-Wissen-To-Go-Beratungspflicht.pdf
verbirgt und welche Folgen sich aus dieser Pflicht für Leistungserbringer wie REHAVISTA, für UK-Beratungsstellen aber auch für KundInnen ergeben. Außerdem stellten wir das Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vor. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Position der Versicherten zu stärken. Demnach kann ohne Beratungsgespräch keine Hilfsmittelversorgung erfolgen. Auch für unsere KundInnen gilt die Pflicht zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch: Der Versand von Rezept und Stellungnahme reicht nicht aus. Die wichtigsten Informationen zur Beratungspflicht haben wir für Sie zusammengestellt:
Als Medizinprodukte-Hersteller stellten wir mit der Medical Device Regulation (MDR) die europäische Medizinprodukte-Verordnung vor. Sie wird ab 26. Mai 2021 gelten und soll AnwenderInnen von Medizinprodukten vor Gefährdungen schützen. REHAVISTA-Wissen-To-Go-2-mdr.pdf
Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem MDR und dem Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb sind nicht alle Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind, automatisch Medizinprodukte.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Erfahren Sie, wie wir die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei unserer täglichen Arbeit anwenden REHAVISTA-Wissen-to-go-3-dsgvo.pdf Wir arbeiten DSGVO-konform: Bereits beim Erstkontakt z.B. über unseren Fragenbogen zur UK-Beratung fragen wir nach Ihrem Einverständnis für die Datenverarbeitung.