News | Veröffentlicht am 10.11.2020
Covid-19: Erleichterungen bei der Hilfsmittelversorgung
Der GKV-Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) sowie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) haben zum 4. November 2020 die unten aufgeführten Erleichterungen für die Hilfsmittelversorgung beschlossen. Damit wird die Versorgung in Zeiten von Covid-19 erleichtert, da persönliche Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
- Erstversorgungen mit Hilfsmitteln können auch ohne Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung begonnen werden.
- Folgeverordnungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sowie für Zubehör- oder Ersatzteile können auch nach telefonischer Beratung ausgestellt und den Versicherten auf dem Postweg zugesandt werden.
- Wurde bereits eine Verordnung durch ein Krankenhaus ausgestellt, ist keine weitere Verordnung durch einen niedergelassenen Vertragsarzt notwendig.
- Die Gültigkeitsfrist der ärztlichen Verordnung von 28 Kalendertagen wird ausgesetzt.
- Auf Unterschriften von Versicherten (z. B. Empfangs- oder Beratungsbestätigungen) kann verzichtet werden.
- Beratungen oder Einweisungen in den Gebrauch der Hilfsmittel können auch telefonisch, per E-Mail, durch Videoeinweisungen oder digitale Medien erfolgen, wenn dies aufgrund der Art des Hilfsmittels vertretbar ist.
REHAVISTA hat bereits zu Beginn der Pandemie schnell reagiert und die oben beschriebenen Punkte frühzeitig umgesetzt. Wir möchten den persönlichen Kontakt bei Beratungen und Einweisungen nicht dauerhaft ersetzen. Durch diese Maßnahmen können wir aber Ihre bestmögliche Versorgung mit Hilfsmitteln während der Pandemie gewährleisten und weiterhin ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite sein.
Wollen Sie mehr wissen? Sprechen Sie uns gerne an!
Nachgefragt: In der Woche vom 17. - 21. November 2020 veranstalten wir auf Facebook eine Themenwoche, in der wir die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Hilfsmittelversorgung verständlich darstellen möchten.