PC-Bedienung
Alternative Wege der PC-Bedienung ermöglichen Menschen mit Behinderungen Teilhabe im privaten sowie beruflichen Leben. Der Zugang zum Computer ist Menschen mit Körperbehinderungen jedoch oft versagt. Hier bietet REHAVISTA verschiedene Lösungen an:
Verschiedener Mausersatz sowie spezielle Tastaturen und bedürfnisgerechte Software können je nach Schwere der Beeinträchtigung eine gute Alternative zu herkömmlichen Produkten sein. Unser Angebot umfasst zahlreiche Varianten, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind: Großfeld- oder Minitastaturen, Joysticks und Saug-Blas-Sensoren ebenso wie Lernsoftware und Vieles mehr.
Vielseitige Programme für den Computer können zur Integration von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen beitragen. Schulsoftware hilft beispielsweise, motorische Schwächen auszugleichen und Kinder mit Behinderungen in den Schulunterricht einzubeziehen und beim Lernen zu unterstützen.
Ein Notebook kann aus Gründen spezieller Kompensation einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und zur Teilhabe an Bildung erforderlich sein. REHAVISTA hat verschiedene behindertengerechte Software im Programm (Systemvoraussetzungen siehe Produktseiten).
Wie funktioniert die Beantragung eines Notebooks?
Wenn Sie ein Notebook zur Nutzung von behindertengerechter Software benötigen, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme verschiedener Rehabilitationsträger. Das SGB IX befasst sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier sind auch die Zuständigkeiten einer Kostenübernahme z.B. eines Notebooks für eine Schülerin / einen Schüler geregelt. Im Einzelfall ist durch den angesprochen Rehabilitationsträger zu prüfen, wer für die Kosten zuständig ist, z. B.
- die gesetzliche Krankenversicherung (§ 33 SGB V) oder
- die Eingliederungshilfe (§ 112 Abs. 1 Satz 5 SGB IX; Nachrangigkeit nach § 91 SGB IX) .
Die Einreichung kann bei jedem Rehabilitationsträger erfolgen (§ 6 SGB IX). Dieser muss im ersten Schritt die Zuständigkeit klären. Um die Kostenübernahme eines Notebooks zu beantragen, reichen Sie das Angebot eines Fachhändlers Ihrer Wahl mit einer aussagekräftigen (z.B. therapeutischen oder pädagogischen) Stellungnahme bei der örtlich zuständigen Eingliederungshilfe oder Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (hier inkl. einer ärztlichen Verordnung) ein.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten zum Bundesteilhabegesetz.
Produkte zum Thema PC-Bedienung:
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